Rechtsprechung
BVerfG, 01.08.2006 - 1 BvR 1887/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach Ernennung zum Kirchenbeamten auf Lebenszeit; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Gefährdung der Interessen der Rechtspflege
- Judicialis
GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 140; ; Weimarer Reichsverfassung Art. 137 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 5
Vereinbarkeit des Rechtsanwaltsberufs und einer Tätigkeit als Kirchenbeamter auf Lebenszeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3706
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.05.2006 - AnwZ (B) 43/05
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Begründung eines …
Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 1 BvR 1887/06
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2006 - AnwZ(B) 43/05 -,.Die Vollziehung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2006 - AnwZ(B) 43/05 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen ausgesetzt.
- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9 …
Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 1 BvR 1887/06
Mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz darf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft jedenfalls nicht entzogen werden, wenn durch die gleichzeitige Ausübung beider Berufe die Interessen der Rechtspflege nicht gefährdet werden (vgl. BVerfGE 87, 287 ). - BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 1 BvR 1887/06
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ). - BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 1 BvR 1887/06
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ). - AGH Berlin, 27.03.2003 - I AGH 4/03
Zulassung - Vereinbarkeit der Tätigkeit eines Konsistorialrates z. A. mit dem …
Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 1 BvR 1887/06
Mit Bescheid vom 16. April 2003 gestattete ihm die Rechtsanwaltskammer - gemäß einer Verpflichtung durch den Anwaltsgerichthof (Beschluss vom 27. März 2003 - I AGH 4/03, BRAK-Mitt. 2003, S. 180) - nach § 47 Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), den Beruf als Rechtsanwalt weiter auszuüben.